Auswahlverfahren Studiengang Hebammenwissenschaft
Herzlich willkommen zum Auswahlverfahren für den Studiengang Hebammenwissenschaft.
Informationen zum Bewerbungsverfahren für den dualen hochschulübergreifenden Studiengang Hebammenwissenschaft in Hamburg finden Sie hier:
UKE – Hebammenwissenschaft - Bewerbungsverfahren
HAW Hamburg
Anmeldung für das Bewerbungsverfahren 2026
Die Online-Anmeldung für das gemeinsame Auswahlverfahren der verantwortlichen Praxiseinrichtungen in Hamburg 2026 erfolgt über das Anmeldeportal im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 01.02.2026.
Ab 2025 wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht mehr in die Gewichtung der Auswahlkriterien einbezogen. Allerdings ist es weiterhin erforderlich, dass Sie eine gültige HZB vorweisen können. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung um den Studienplatz (01.06.-31.07. bei der HAW Hamburg) eine für den Studiengang Hebammenwissenschaft gültige HZB besitzen. Eine Zulassung ist ansonsten nicht möglich. Weitere Informationen zur HZB finden Sie hier: https://www.haw-hamburg.de/bachelor-hebammenwissenschaft-dual/.
Ab 2026 wird die berufspraktische Erfahrung nicht mehr als separates Kriterium berücksichtigt. Eine qualifizierte Hebamme bewertet die berufspraktische Erfahrung im Rahmen des Mid-Int-Interviewverfahrens. Grundlage der Bewertung sind die Relevanz der ausgeübten Tätigkeiten, der Umfang und die Dauer der praktischen Erfahrung. Zudem fließen auch die Vollständigkeit und Aktualität der eingereichten Nachweise in die Beurteilung ein
Für die Anmeldung zum Assessment Center benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Eine Kopie Ihres Zeugnisses über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Achten Sie bitte darauf, dass die Datei die folgenden Informationen enthält: die Institution, die Durchschnittsnote und die Unterschrift. Falls Sie Ihre HZB im Sommer 2026 erhalten, laden Sie bitte Ihr letztes Zwischenzeugnis hoch.
- Eine Kopie der Bescheinigung über Ihre praktische Erfahrung
- Ein Lebenslauf (maximal 2 Seiten).
Jedes Dokument sollte als PDF-Datei vorliegen und maximal 2 MB groß sein!
HAM-Mid
Im HAM-Mid werden Multiple-choice Fragen zu unterschiedlichen Themen gestellt, die in einem Themenkatalog (Stand: Januar 2025 ; PDF | 9 KB) veröffentlicht sind, den Sie für Ihre Vorbereitung nutzen können. Einige Tage vor dem Testtermin werden einige Kapitel aus einem Hebammenkundebuch bereitgestellt, deren Inhalte sie vorbereiten sollen, um darauf bezogene Fragen des HAM-Mid beantworten zu können.
Testdauer:
HAM-Mid 75 Minuten
Mid-Int
Das multiple Mini-Interview ist ein Parcours aus mehreren kurzen Gesprächen oder Rollenspielen („Stationen“). In der Regel haben die Bewerber:innen vor einer Station 90 Sekunden Zeit, um eine kurze Beschreibung der Aufgabe zu lesen und befinden sich anschließend 5 Minuten im Interviewraum. In 2026 wird das Mid-Int voraussichtlich aus drei 5-minütigen Stationen und einem etwa 20-minütigen Bewerbungsgespräch bestehen. Jede Aufgabe wird normalerweise von ein bis zwei Juror:innen beobachtet und bewertet. Dabei treffen die Bewerber:innen an jeder Station auf neue Juror:innen, sodass am Ende mehrere unabhängige Bewertungen zu einem Gesamtergebnis führen. Im Mid-Int werden soziale Kompetenzen erfasst, die für das Studium der Hebammenwissenschaft und den späteren Beruf als wichtig angesehen werden. Die Aufgabenstellungen können auch Situationen aus dem Alltag einer Hebamme beschreiben, setzen aber kein Fachwissen voraus. Eine gezielte Vorbereitung ist daher nicht notwendig. Beispielhaft finden Sie hier eine kleine Zusammenfassung der Aufgabenstellungen aus 2021:
- Rollenspiel: Sie sind Praktikant:in und sollen eine Patientin begleiten, die von einer Untersuchung kommt. Sprechen Sie mit der Patientin und gehen Sie auf das ein, was Ihnen die Patientin erzählt.
- Rollenspiel: Sie haben einen Nebenjob, bei dem Ihnen ein Fehler unterläuft. Sie werden von dem:der Auftraggeber:in zur Rede gestellt. Sprechen Sie über den Vorfall.
- Interviewgespräch: Ihnen wird eine Situationsbeschreibung vorgelegt, in der sich eine Patientin und anschließend eine Vorgesetze bei Ihnen beschweren. Erläutern Sie, wie Sie sich verhalten würden und reflektieren Sie die beschriebene Situation
- Interviewgespräch: Ihnen wird für kurze Zeit ein Bild präsentiert. Prägen Sie sich das Bild ein. Beschreiben Sie anschließend Ihre Beobachtungen und Optimierungsmöglichkeiten in dem Bild
Das Mid-Int findet in Präsenz auf dem Gelände des UKE statt.
Nachteilausgleich
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Macht eine bewerbende Person glaubhaft, dass sie aufgrund einer Behinderung, einer chronischen Krankheit, einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbeeinträchtigung glaubhaft, bei der Ablegung des Tests gegenüber anderen Teilnehmerinnen oder Teilnehmern benachteiligt zu sein, ist auf Antrag ein geeigneter Nachteilsausgleich zu gewähren. Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss bis zum Ablauf der Anmeldefrist bei der Auswahltestzentrale eingegangen sein (kontakt@auswahltestzentrale.de). Die Gründe für die beantragten Nachteilsausgleiche sind von den Bewerber:innen darzulegen. Zur Glaubhaftmachung müssen geeignete institutionelle Nachweise vorgelegt werden. In Zweifelsfällen kann die Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests verlangt werden. Dieses muss dann mindestens Angaben enthalten über die von der Behinderung bzw. chronischen Erkrankung ausgehende körperliche und/oder psychische Funktionsstörung, deren Auswirkungen auf die Prüfungs- oder Studierfähigkeit der oder des Studierenden aus medizinischer Sicht, den Zeitpunkt des dem Attest zugrundeliegenden Untersuchungstermins sowie eine ärztliche Prognose über die Dauer der chronischen Erkrankung oder Behinderung.
Anträge auf Nachteilsausgleich werden von der Auswahltestzentrale auf Grundlage eines Votums der Koordinatorin für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen bzw. der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen gemäß § 88 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) der Universität Hamburg entschieden. Schwerbehindertenvertretungen werden hinzugezogen, sofern eine Schwerbehinderung nach dem dritten Teil des SGB IX angegeben und nachgewiesen ist.
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