Auswahlverfahren Studiengang Hebammenwissenschaft



Herzlich willkommen zum Auswahlverfahren für den Studiengang Hebammenwissenschaft.


Informationen zum Bewerbungsverfahren für den dualen hochschulübergreifenden Studiengang Hebammenwissenschaft in Hamburg finden Sie hier:
UKE – Hebammenwissenschaft - Bewerbungsverfahren
HAW Hamburg


HAM-Mid

Im HAM-Mid werden Multiple-choice Fragen zu unterschiedlichen Themen gestellt, die in einem Themenkatalog (Stand: Januar 2025 ; PDF | 9 KB) veröffentlicht sind, den Sie für Ihre Vorbereitung nutzen können. Einige Tage vor dem Testtermin werden einige Kapitel aus einem Hebammenkundebuch bereitgestellt, deren Inhalte sie vorbereiten sollen, um darauf bezogene Fragen des HAM-Mid beantworten zu können.
Testdauer:
HAM-Mid 75 Minuten

Lernmaterialien


Mid-Int

Das multiple Mini-Interview ist ein Parcours aus mehreren kurzen Gesprächen oder Rollenspielen („Stationen“). In der Regel haben die Bewerber:innen vor einer Station 90 Sekunden Zeit, um eine kurze Beschreibung der Aufgabe zu lesen und befinden sich anschließend 5 Minuten im Interviewraum. In 2026 wird das Mid-Int voraussichtlich aus drei 5-minütigen Stationen und einem etwa 20-minütigen Bewerbungsgespräch bestehen. Jede Aufgabe wird normalerweise von ein bis zwei Juror:innen beobachtet und bewertet. Dabei treffen die Bewerber:innen an jeder Station auf neue Juror:innen, sodass am Ende mehrere unabhängige Bewertungen zu einem Gesamtergebnis führen. Im Mid-Int werden soziale Kompetenzen erfasst, die für das Studium der Hebammenwissenschaft und den späteren Beruf als wichtig angesehen werden. Die Aufgabenstellungen können auch Situationen aus dem Alltag einer Hebamme beschreiben, setzen aber kein Fachwissen voraus. Eine gezielte Vorbereitung ist daher nicht notwendig. Beispielhaft finden Sie hier eine kleine Zusammenfassung der Aufgabenstellungen aus 2021:

  • Rollenspiel: Sie sind Praktikant:in und sollen eine Patientin begleiten, die von einer Untersuchung kommt. Sprechen Sie mit der Patientin und gehen Sie auf das ein, was Ihnen die Patientin erzählt.
  • Rollenspiel: Sie haben einen Nebenjob, bei dem Ihnen ein Fehler unterläuft. Sie werden von dem:der Auftraggeber:in zur Rede gestellt. Sprechen Sie über den Vorfall.
  • Interviewgespräch: Ihnen wird eine Situationsbeschreibung vorgelegt, in der sich eine Patientin und anschließend eine Vorgesetze bei Ihnen beschweren. Erläutern Sie, wie Sie sich verhalten würden und reflektieren Sie die beschriebene Situation
  • Interviewgespräch: Ihnen wird für kurze Zeit ein Bild präsentiert. Prägen Sie sich das Bild ein. Beschreiben Sie anschließend Ihre Beobachtungen und Optimierungsmöglichkeiten in dem Bild

Das Mid-Int findet in Präsenz auf dem Gelände des UKE statt.


Nachteilausgleich

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Macht eine bewerbende Person glaubhaft, dass sie aufgrund einer Behinderung, einer chronischen Krankheit, einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbeeinträchtigung glaubhaft, bei der Ablegung des Tests gegenüber anderen Teilnehmerinnen oder Teilnehmern benachteiligt zu sein, ist auf Antrag ein geeigneter Nachteilsausgleich zu gewähren. Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss bis zum Ablauf der Anmeldefrist bei der Auswahltestzentrale eingegangen sein (kontakt@auswahltestzentrale.de). Die Gründe für die beantragten Nachteilsausgleiche sind von den Bewerber:innen darzulegen. Zur Glaubhaftmachung müssen geeignete institutionelle Nachweise vorgelegt werden. In Zweifelsfällen kann die Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests verlangt werden. Dieses muss dann mindestens Angaben enthalten über die von der Behinderung bzw. chronischen Erkrankung ausgehende körperliche und/oder psychische Funktionsstörung, deren Auswirkungen auf die Prüfungs- oder Studierfähigkeit der oder des Studierenden aus medizinischer Sicht, den Zeitpunkt des dem Attest zugrundeliegenden Untersuchungstermins sowie eine ärztliche Prognose über die Dauer der chronischen Erkrankung oder Behinderung.

Anträge auf Nachteilsausgleich werden von der Auswahltestzentrale auf Grundlage eines Votums der Koordinatorin für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen bzw. der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen gemäß § 88 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) der Universität Hamburg entschieden. Schwerbehindertenvertretungen werden hinzugezogen, sofern eine Schwerbehinderung nach dem dritten Teil des SGB IX angegeben und nachgewiesen ist.


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