Gebühren
Für die Durchführung des HAM-Nat erhebt das UKE / die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg eine Gebühr. Aufgrund steigender Kosten u.a. durch Inflation und tarifliche Lohnerhöhungen mussten wir die Höhe der Gebühr ab dem 1.12.2023 leider auf 95 € pro angemeldeter Person und Testdurchgang erhöhen. Die Gebühr muss spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist bezahlt werden. Die Anmeldung zum Test wird erst nach vollständiger und fristgemäßer Bezahlung der Gebühr abgeschlossen und wirksam. HAM-SJT und HAM-Man sind für die Teilnehmenden kostenfrei.
Gebührenerlass
Die Gebühr kann auf schriftlichen Antrag, der bis zum Ende der Anmeldefrist für die Teilnahme am jeweiligen HAM-Nat Test bei der Auswahltestzentrale, eingegangen sein muss, erlassen werden, wenn die Einziehung der Gebühr aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls für den oder die Teilnehmer:in eine unzumutbare soziale Härte darstellen würde.
Eine unzumutbare Härte ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der/die Teilnehmer:in nicht in der Lage ist, seinen/ihren monatlichen Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung zu decken und/oder der /die Teilnehmer:in sich in einer nicht zu vertretenen wirtschaftlichen Notlage im Zusammenhang mit besonderen familiären Belastungen befindet. Für die Bedarfsermittlung und Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelten die Abschnitte III bis VI des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (BaföG) in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechend. Das Vorliegen einer unzumutbaren Härte ist schriftlich zu begründen und durch Vorlage aussagefähiger Belege zu Einkommen und Vermögen von Ihnen und Ihren Eltern, die dem Antrag beizufügen sind, glaubhaft zu machen und per Brief an "Auswahltestzentrale, Medizinische Fakultät, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Haus N30 3.OG, Martinistr. 52, 20246 Hamburg" zu schicken.
Ein Antrag auf Gebührenerlass entbindet, solange er nicht bewilligt worden ist, nicht von der Pflicht zur fristgerechten Bezahlung. Wird dem Antrag auf Gebührenerlass erst nach bereits erfolgter Einzahlung der Gebühr stattgegeben, wird diese zurückerstattet.
Gebührensatzung (UKE-Homepage) [PDF, 552 KB]
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